Interdisziplinäre Frühförderung
Die ersten Lebensjahre sind die sensibelste Phase in der Ausgestaltung einer harmonischen Entwicklung des Kindes. Verläuft diese verzögert oder wird sie behindert, ist frühe Hilfe entscheidend, denn was jetzt versäumt wird, ist später nur sehr schwer wieder nachzuholen. Eine frühe präventive Begleitung der Familie spart oft spätere, aufwendigere Maßnahmen.
Frühförderung ist u. a. Hilfe für
- Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in Motorik, Sprache, Spiel und Interaktion
- Kinder mit Behinderungen
- Kinder, die von Behinderung bedroht sind
- Kinder mit einer chronischen Erkrankung
- frühgeborene Kinder
- Säuglinge mit Anpassungsstörungen (Schlaf- oder Ess-Störungen)
- Kinder mit bestimmten Krankheitsbildern (z. B. Down-Syndrom, Williams-Beuren-Syndrom, Rett-Syndrom, Fragiles X-Syndrom)
- Kinder mit Wahrnehmungsstörungen.
Alle Kinder dieses Personenkreises haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Frühförderung von Geburt an bis zum schulpflichtigen Alter und unabhängig vom Familieneinkommen. Wird die Frühförderung als notwendig erkannt, tragen die Sozialbehörde und Krankenkasse die Kosten. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne.
Bei Fragen zur Frühförderung wenden Sie sich gerne an:
Lisa Steingrobe, Leiterin Frühförderung
Telefon: (040) 40 18 55 56
E-Mail: [email protected]
Unsere Frühförderstellen finden Sie hier:
(Bitte nicht unangemeldet kommen, es ist nicht immer jemand vor Ort)
Hauptsitz
Sternstraße 106
20357 Hamburg-St. Pauli
Telefon: (040) 40 18 55 56
E-Mail: [email protected]
Weitere Standorte
Christian-F.-Hansen-Str. 5
22609 Hamburg-Nienstedten
Börnestraße 15
22089 Hamburg-Wandsbek
Auszeichnung
Im Mai 2021 haben wir für unsere "Handreichung zur Online-Frühförderung" den Deutschen Frühförderpreis der VIFF erhalten.