Kinderhaus

Das Haus Mignon Kinderhaus ist ein Schutzraum für gefährdete Kinder und Jugendliche. Hier leben derzeit dreizehn Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Familien bleiben konnten. Viele von ihnen sind aufgrund ihrer früheren Erlebnisse schwer traumatisiert. Im Kinderhaus erleben sie Sicherheit, Geborgenheit und feste Strukturen. Daneben erhalten sie gezielte Therapien und gehen Hobbys wie Instrumentalunterricht oder Reiten nach, die ihrer Seele guttun. Unsere Aufgabe ist es, die Kinder so weit zu stabilisieren, dass eine Entwicklung wieder möglich ist und sie später die Chance haben, ihr Leben eigenständig zu meistern.

 

Zum Kinderhaus gehören aktuell drei familienähnliche Wohngruppen, in denen jeweils bis zu fünf Kinder und Jugendliche leben. Jedes Kind hat sein eigenes Zimmer, dazu kommen ein gemeinsames Wohnzimmer und eine große Wohnküche. Außerdem gibt es einen großen, naturnah gestalteten Garten mit Wiese, Obstbäumen und Spielgeräten. 

 

Das Haus Mignon Kinderhaus verfolgt das Konzept der „familienorientierten Hilfe“. Dabei unterscheiden wir zwei Formen: Bei der familienersetzenden Maßnahme leben die Kinder für längere Zeit im Kinderhaus und finden hier ein neues „Zuhause“. Diese Maßnahme dient als Überbrückung bis zur eventuellen Rückführung in die Herkunftsfamilie oder in eine Pflegefamilie. Gegebenenfalls bleiben die Kinder auch bis zur Volljährigkeit bei uns.

 

Bei der familienentlastenden Maßnahme nehmen wir die Kinder dagegen nur für einen begrenzten Zeitraum bei uns auf. Der Grund hierfür kann etwa in einer Not- bzw. Krisensituation der Eltern liegen (z. B. Tod eines Angehörigen, Krankheit, Scheidung) oder wenn sie einfach eine Erholungsphase benötigen (z. B. wegen der Belastung durch eine Behinderung des Kindes). Derzeit bieten wir allerdings keine befristete Aufnahme an.

Bei Fragen zum Kinderhaus wenden Sie sich gerne an:

Christoph Masius, Leiter Kinderhaus
Telefon: (040) 82 27 42 14
E-Mail: [email protected]

In eigener Sache

Nicht alle Therapien und Aktivitäten, mit denen wir die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen, sind durch die behördlichen Entgelte abgedeckt. So sind wir z. B. beim therapeutischen Reiten, bei einzelnen Lern- und Musiktherapien, aber auch bei Hobbys, Ausflügen und Ferienreisen auf Spenden angewiesen.