Meldestelle für Rechtsverstöße
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen seit dem 17.12.2023 alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle für Hinweise auf Rechtsverstöße unterhalten. Dieser Verpflichtung kommt Haus Mignon nach und hat Rechtsanwalt Cornelius Matutis in Potsdam als Meldestelle beauftragt.
Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz aller Daten und Informationen. Hinweise können auch anonym gegeben werden.
Um einen Hinweis einzureichen, gibt es mehrere Optionen zur Auswahl:
1. Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.de
2. Kontakt per E-Mail an [email protected]
3. Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich – Vereinbarung unter: (0331) 81 32 84 70
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle finden Sie auf der Website unserer Meldestelle https://anwaltliche-meldestelle.de